Freitag, 18. November 2016

nur für mich Info!

               Arten von Scheidungen, die relevant sind!


Einvernehmliche Scheidung § 55a EheG

Voraussetzungen

  • Beide EhepartnerInnen wollen die Scheidung

  • Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung wird von beiden unterschrieben beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes eingebracht

  • Die eheliche Gemeinschaft ist seit mindestens 6 Monaten aufgehoben (auch bei noch gemeinsamem Wohnsitz möglich)

  • Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, es ist keine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zu erwarten.

  • Einvernehmliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen - Scheidungsvergleich

  • NEU: Der Nachweis einer in Anspruch genommenen Elternberatung ist verpflichtend.

Da es sich um ein sogenanntes Außerstreitverfahren handelt, ist die Frage "Wer hat schuld?" kein Thema.

 

Inhalte eines Scheidungsvergleichs

  • Obsorge minderjähriger Kinder: gemeinsame oder alleinige Obsorge eines Elternteils
  • Bei gemeinsamer Obsorge: hauptsächlicher Betreuungsort der Kinder (alle Regelungen, die minderjährige Kinder betreffen, sind pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen)
  • NEU: Die Eltern müssen sich verpflichtend auf die genaue Ausgestaltung des Kontaktrechts (Besuchsrechts) bei der Scheidung einigen.
  • Unterhaltspflicht: Festlegung der Alimente für die Kinder
  • Regelung des Unterhalts zwischen den EhepartnerInnen Der vereinbarte Unterhalt ist dem gesetzlichen Unterhalt bei Verschuldensscheidung gleichgestellt, d.h. Unterhalt kann auch bei Nichtzahlung eingeklagt werden.
  • Vermögensaufteilung: Regelung gesetzlicher, vermögensrechtlicher Ansprüche (Wohnung, Hausrat, Sparbücher, Wertpapiere, Autos,... ebenso wie gemeinsame Schulden, also Kredite, bei denen beide eine Haftung unterschrieben haben)

 

 

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Scheidung aus Verschulden
Strittige Scheidung § 49 EheG

In diesem Fall ist bei dem örtlich zuständigen Bezirksgericht eine Klage einzubringen.

Scheidungsgründe (beispielsweise)

  • Körperliche Gewalt und Bedrohung

  • Zufügung schweren seelischen Leids (Abwertungen, Demütigung, Kontrollverhalten)

  • Verletzung der Treuepflicht (ehewidrige Beziehung, Ehebruch)

  • Verletzung der anständigen Begegnung (liebloses Verhalten, keine gemeinsamen Aktivitäten)

  • Vernachlässigung der Beistandspflicht (z.B. im Krankheitsfall)

  • Vernachlässigung des Haushalts (es gilt das Halbe - Halbe - Prinzip!)

  • Verletzung der Unterhaltspflicht (z.B. zuwenig Geld für den Haushalt)

  • Grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs

  • Eigenmächtige Aufhebung der Ehegemeinschaft (z.B. "grundloses" Verlassen der ehelichen Wohnung gegen den Willen der Ehepartnerin oder des Ehepartners)

  • Ehrloses oder unsittliches Verhalten (z.B. Kriminalität)

  • Alkoholismus, andere Suchterkrankungen (Drogenmissbrauch, Spielsucht)

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